Kirchliche Unterrichtserlaubnis - Die Missio canonica
Warum brauchen katholische Religionslehrer/innen eine kirchliche Unterrichtserlaubnis?
Bedingung für die Erteilung des katholischen Religionsunterrichts sind die staatliche Lehrbefähigung und eine Bevollmächtigung durch die Kirche (Kirchliche Unterrichtserlaubnis oder „Missio canonica“), da der Religionsunterrichts nach Artikel 7 III des Grundgesetzes eine res mixta, also eine „gemeinsame Sache“ von Kirche und Staat ist.
Was bedeutet „Missio canonica“?
Die Bevollmächtigung durch die Religionsgemeinschaft kommt in der katholischen Kirche in der „rechtlichen Sendung“ (lat. = missio canonica) durch den Ortsbischof (= Ordinarius) zum Ausdruck.Kirchenrechtlich hat dies seine Grundlage im CIC (Codex Iuris Canonici), dem kirchlichen Gesetzbuch von 1983, in c. 804 § 1.Die deutschen Bischöfe habe diese weltweit gültigen Bestimmungen des Kirchenrechts in den Rahmenrichtlinien zur „Missio canonica“ vom 10.01.1974 für die deutschen Diözesen umgesetzt.
Welche Voraussetzungen zur Erlangung der "Missio Canonica" sind erforderlich?
- Künftige Religionslehrer/innen studieren an einer Universität Katholische Religion. Nach bestandener I. Staatsprüfung erhalten sie auf Antrag eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis von dem Bistum, auf dessen Gebiet die Universität liegt, an der das Studium beendigt wird.
- Diesem Antrag ist eine beglaubigte Kopie der I. Staatsprüfung beizufügen.
- Die Missio-Bewerber/innen müssen gefirmt sein.
- Die Kirchliche Unterrichtserlaubnis ist gültig bis zur Ablegung der II. Staatsprüfung.
- Der Antrag auf Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis kann bereits vor dem Bestehen des I. Staatsexamens gestellt werden. Die Zeugniskopie ist in diesem Fall nachzureichen.
- Nach bestandener II. Staatsprüfung erhalten Religionslehrer/innen die Missio canonica auf Antrag vom Bischof des Bistums, auf dessen Gebiet sie im Referendariat eingesetzt worden sind.
- Der Antrag zur Erteilung der Missio canonica soll nach Abschluss des Referendariats mit dem Zeugnis der II. Staatsprüfung gestellt werden.
Die Missio canonica gilt auf Lebenszeit, kann aber vom Bischof mit Angaben von Gründen widerrufen werden, falls die Voraussetzungen (Lebensführung, Lehre) nicht mehr erfüllt sind.
Bei Wechsel des Bistums wird die Missio canonica vom neu zuständigen Ortsbischof problemlos anerkannt.
Die Kriterien zur Erlangung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica entnehmen Sie bitte dem beigefügten „Merkblatt für Missio-Bewerbungen“.
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