Das Bistum gewährleistet ...
das Leben und den Dienst in der Kirche in Verkündung, Gottesdienst und Diakonie. Die Aufgaben des Priester-, Lehr- und Hirtenamtes werden im Bistum in teilkirchlicher Eigenständigkeit und in Bindung an die Gesamtkirche erfüllt.
Daraus ergeben sich folgende Einzelaufgaben: die zur Durchführung der Pastoral notwendige Gesetzgebung; langfristige Zielplanung, Entwicklung und Koordinierung pastoraler, pädagogischer und sozial-caritativer Dienste; allgemeinverbindliche Anordnungen zur Durchführung der Pastoral- und Bildungspläne, der Haushalts-, Stellen- und Raumpläne; die Bereitstellung der finanziellen Mittel, der Bauten und entsprechenden Einrichtungen zur Verwirklichung der aufgestellten Pläne; die Gewinnung und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter wie auch die ständige Sorge für ihre Spiritualität.
Das Bistum trägt Mitverantwortung für die Erfüllung überdiözesaner und weltkirchlicher Aufgaben. Weiterhin nimmt es die Aufgaben subsidiär wahr, die die Struktureinheiten der mittleren Ebene personal- und sachbedingt überfordern. Das Bistum pflegt die Beziehungen innerhalb der Kirche wie nach außen, z.B. die Kontakte mit der römischen Kurie und dem Apostolischen Nuntius in Deutschland, mit der Deutschen Bischofskonferenz, regionalen Bischofskonferenzen und anderen Bistümern, mit Ordensgemeinschaften und katholischen Verbänden; mit den anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie mit staatlichen Stellen und allen Institutionen von gesellschaftlicher und politischer Bedeutung (z.B. Parteien, Gewerkschaften, Massenmedien).
vgl.: „Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“ (1976) Seite: 702/703

Bischöfliches Ordinariat Mainz

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